4you Immobilien - Rhein Main Gebiet
       
4 you Immobilien e-k.      
       

1. Unsere Dienstleistung wird ausschließlich auf Grundlage der nachfolgend genannten Bedingungen angeboten. Die AGB erlangen spätestens mit Inanspruchnahme unserer Leistung Gültigkeit.

2. Das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden betrachten wir als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsstelle tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung.

3. Die der Firma 4you Immobilien e.k. gemachten Angaben zur Immobilie basieren auf uns erteilten Informationen durch Dritte, insbesondere durch den Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das Objekt anderweitig verkauft / vermietet wird.

4. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von der Firma 4you Immobilien e.k. weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklergebühr

5. Ist dem Auftraggeber (Angebotsempfänger, Interessent) die Verkäuflichkeit bzw. die Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der Firma 4you Immobilien e.k. unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, unter Angabe des Informationsquelle schriftlich mitzuteilen.  Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

6. Mit dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, oder dem Abschluss eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der Firma 4you Immobilien e.k. ist eine Maklergebühr verdient und sofort zur Zahlung fällig. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung der Immobilie zu zahlen. Die  Firma 4you Immobilien e.k.  hat ein Recht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Erfolgt ein Vertragsabschluß ohne die Anwesenheit der Firma 4you Immobilien e.k., so ist ihm vom Auftraggeber Auskunft über die Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen.  

Die vereinbarte Entrichtung unserer Maklercourtage ist wie folgt:

6.1 Bei Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe, Kapitalanlagen etc.). Vom erzielten Gesamtkaufpreis nach notarieller Beurkundung vom Käufer, das heißt 5,95 % inkl. MwSt. Die Maklercourtage ist bei Abschluss einer notariellen Beurkundung sofort zur Zahlung fällig 

6.2 Wohnraumvermietung: ( Wohnungen,  Häuser)  Das 2-fache der monatlichen Nettomiete zahlt der  Vermieter,  2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.. Die Maklercourtage ist bei Abschluss eines Mietvertrages sofort zur Zahlung fällig

Für Mieter besteht dann die Maklercourtage wenn wir im Auftrag für sie suchend tätig sind.  

6.3  Gewerbliche Vermietung: (Mietverträge u.a. von Gewerbeflächen, Büros,  ) vom Nutzer,: bei Vertragsabschluss der Nettomiete, das heißt  3,57 Monatsmieten inkl. MwSt. Die Maklercourtage ist bei Abschluss eines Mietvertrages sofort zur Zahlung fällig

6.4 Abweichend hiervon sind speziell vereinbarte Innencourtagen die mit dem jeweiligen Eigentümern, oder beauftragte Hausverwaltungen vertraglich im Makler-Auftrag oder Alleinauftrag vereinbart sind. Grundlage für die Maklercourtage ist immer die Nettomiete zzgl. der gesetzlichen MwSt. Auch hier ist die Maklercourtage nach Abschluss eines Mietvertrages sofort zur Zahlung fällig.

 6.5 Die  Maklercourtage ist auch dann noch an 4 you Immobilien zu zahlen, wenn der Nachweis bezw. die Vermittlung durch unsere Kunden über denn vereinbarten Auftragszeitraum des Maklerauftrages hinaus zum Abschluss kommt. Endet ein Maklerauftrag, Alleinauftrag und es bestanden, bestehen laufende Verhandlungen mit unseren Kunden und es kommt zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages (oder Abschluss eines Mietvertrages)  mit einem durch nachgewiesenen Kaufkunden (Mietkunden) besteht der Anspruch auf die Maklercourtage auch nach Vertragsende bis zu  einem Jahr weiter.  

Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass es sowohl im  Verkauf oder zur Vermietung stehende Objekte im Anschluss unseres Auftrages ein anderes Maklerunternehmen als Eigentümer oder Hausverwaltung beauftragen und dieser zum Abschluss mit von 4 you Immobilien nach gewiesenen Kunden zu einer Doppelzahlung der Maklercourtage kommt.

6.6 Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.

6.7 Bei Alleinaufträgen und Exklusivaufträgen, wird nach  6 Monaten  eine Monatsmiete der vereinbarten Maklercourtage fällig, die zum  Ausgleich der Werbekosten dient. Diese wird bei Abschluss des Mietvertrages selbstverständlich  verrechnet. Die Werbekosten sind mit der Maklercourtage abgegolten. Dies betrifft in der Regel nur Objekte, die schwierig zu Vermarkten sind und über einen längeren Zeitraum beworben werden müssen.  Darüber hinaus können über die vereinbarte Maklercourtage an den Eigentümer, Vermieter keine zusätzlichen Ansprüche gestellt werden. Wird der Maklerauftrag aus wichtigem Grund, von den Vertragsparteien gekündigt, wird die vor Vertragsabschluss geleistete Zahlung der Courtage Rückerstattet.

Bei Verkaufsobjekten rechnen wir ab dem 8. Monat 10% der Maklercourtage, bezw. wird die Summe individuell vereinbart.

7. Hinsichtlich des Eigentümers eines Objektes, das uns zur Vermarktung in Auftrag gegeben wurde, gilt dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde

8. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung aus­lösende Handlung begangen worden ist.  Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt.

9. Wie im Allgemeinen üblich, ist es eine Pflicht des Auftraggebers, die  Firma 4you Immobilien e.k. unverzüglich über eine Änderung seiner Interessenlage zu informieren. Gleichzeitig verpflichtet sich die Firma 4you Immobilien e.k., den Auftraggeber unverzüglich über eine Veränderung der Marktlage oder über eine Veränderung der Vermarktungschancen zu informieren. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Firma 4you Immobilien e.k. zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

10. Die der Firma 4you Immobilien e.k. darf auch für andere Auftraggeber gleichzeitig tätig werden. Die Firma 4you Immobilien e.k. ist berechtigt, bei einem Geschäft mit mehreren Vertragspartnern Provisionsvereinbarungen zu schließen.

11 Für die Bonität der von uns vermittelten Kunden übernehmen wir keine Haftung.

 12. Widerrufsrecht: Mit der Novellierung des Verbraucherrechts am 13.06.2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Ihre Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu belehren (§ 355 BGB). Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Verträge, welche außerhalb unserer Geschäftsräumen, oder über das Internet sowie per Telefon, E-Mail oder Brief (§ 312 BGB) geschlossen wurden, zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

13. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages lückenhaft oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.

14. Gerichtsstand ist Frankfurt.

 15 Geldwäsche Gesetz Gesetzliche Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG.  Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist unser Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen.Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zu erheben haben. Dies erfolgt mittels einer Kopie Ihres Personalausweises.
Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.